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Die Sache mit den Kampfhunden! Zwar werden Schutzhunde in den Hundegesetzen als gefährliche Hunde genannt aber die sogenannten Listenhunde sind gar keine Schutz -und Gebrauchshunde. Der Verband für das Deutsche Hundewesen, - VDH -, konnte soweit bekannt ist, seine Ansichten den Gesetzgebern mitteilen. Neben dem Deutschen Tierschutzbund war also der VDH an der Erarbeitung der Hundegesetze der Bundesländer beteiligt. Manche behaupten, dass der VDH die Rassen, welche auf den Rassenlisten genannt sind, „ geopfert“ hat, um die deutschen Rassen, Deutscher Schäferhund, Dobermann und Rottweiler zu schützen. Ob dies der Wahrheit entspricht ist uns nicht bekannt. Auf jeden Fall konnte der VDH seine Interessen zur Schutzhundausbildung bewahren. Erklären soll man dies wie folgt: „Ziviler Schutzdienst und Schutzhundesport sind nicht vergleichbar. Im Schutzhundesport wird zunächst der Gehorsam trainiert. Jeder Hund muss auf Kommandos, sogenannten Hörlauten seines Hundeführers reagieren und die Gehorsamsanweisungen (Unterordnung während der Schutzhundesportausbildung) befolgen. Bevor eine VPG - Prüfung (Schutzhundprüfung) abgelegt werden kann, muss eine Begleithundprüfung bestanden sein. Im Schutzhundsport wird der Beutetrieb, nicht der Wehr - Schutztrieb gefördert. „ ( So jedenfalls meine Informationen dazu. Eine Prüfung auf die Richtigkeit der Information ist nicht möglich.) Wie erfolgt nun die Schutzhundesportausbildung? Die Ausbildung erfolgt bereits im Welpen-Junghundalter eines Hundes. Zunächst mit einem Gegenstand, wie eine Beißwurst oder einen mit Watte gefüllten Socken der an eine Stock ( Angel) befestigt wird. Der Gegenstand wird über den Boden gezogen oder an der Angel hin und her gependelt. Der Spieltrieb/ Beutetrieb des Hundes wird dabei ausgenutzt und gefördert. Verfolgt der Hund den Gegenstand, versucht ihn mit seinen Zähnen zu fangen, beißt in den Gegenstand und hält ihn fest, wird er gelobt und so in seinem Verhalten bestätigt. Hat er diese Beutetriebübungen gut absolviert. Wird etwa im Junghundalter und nach dem der Zahnwechsel beendet ist, mit einem sogenannten weichen Junghundarm geübt. Dieser kann ebenfalls an einen Strick befestigt werden und über eine Wiese gezogen werden. Der Hund verfolgt den weichen Junghundarm, beißt in den Arm und schüttelt den Arm. Jetzt ist der Hund bereits stark erregt. Das Auslassen auf Kommando wird bereits geübt. Auch diesen Ausbildungsteil könnte man als Förderung des Beutetriebes bezeichnen. Die Ausbildung erfolgt über mehrere Monate. Dabei muss angegeben werden, dass jede Förderung des Beutetriebes gleichzeitig auch das unerwünschte wildern eines Hundes fördert. Während man einem Hund im Welpenalter und Junghundalter das Verfolgen und Hetzen von Wild, in der Regel relativ leicht verbieten kann, ist dies natürlich bei einem Hund bei dem der Beutetrieb mindestens zweimal wöchentlich gefördert und belohnt wird, viel schwerer oder gar nicht möglich. Kann der Schutzdiensthelfer den Schutzarm auf seinen Arm ziehen und beißt der Hund auch jetzt in den Arm, wird der feste druckvolle Biss trainiert. Es beginnt jetzt ein neuer Ausbildungsabschnitt. Dieser Ausbildungsabschnitt beinhaltet die Reihenhetze, dass festbinden der Junghunde in Reihe. Es werden jetzt die Schutzdienstpeitsche und der Softstock als Hilfsmittel verwendet. Der Schutzdiensthelfer trägt jetzt auch den Schutzanzug. Jeder Junghund wird jetzt gehetzt, in dem der Schutzdiensthelfer vor dem Hund mit der Peitsche schlägt. Dieser Ausbildungsabschnitt hat nichts mit Beutetrieb zu tun. Jetzt wird eindeutig auch der Wehr-Schutztrieb gefördert. Der Hund wird Stress ausgesetzt. Reagiert er aggressiv, unerschrocken, fürchtet der Hund die Peitsche und den Softstock nicht, werden erste Schläge angedeutet und später. Je unerschrockener der Hund ist, wird er auch mit dem Softstock und manchmal auch mit der Peitsche geschlagen. Jeder Hund wird einzeln gehetzt. Dabei sind natürlich alle Hunde die dort in Reihe oder in der Nähe festgebunden sind, hochgradig erregt. Sie bellen, Knorren und wollen angreifen. Dabei „ heizen“ sie sich auch gegenseitig an. In ihrer Aggression wollen sie sich auch gegenseitig beißen, raufen und gegeneinander kämpfen. Dieses Verhalten ist zwar nicht erwünscht aber wird einfach hingenommen, denn Ziel ist es, dass der Hund im Schutzdienst besteht. Jeder Hund kann schließlich in den Schutzarm des vorbeilaufenden Schutzdiensthelfer beißen und sich so abreagieren. Auf Kommando des Hundeführers haben sie auszulassen und ihren Angriff so zu beenden. Reibungslos klappt dieser Teil nicht immer. Bei einigen Hunden, besonders denen die stark aggressiv sind und wutvoll beißen, wird es zu einem Problem, dass der Hund auf Kommando auslässt. Einige Hundeführer greifen zu nicht erlaubten Mitteln und fügen ihrem Hund dabei Schreck oder nicht unerheblichen Schmerz zu, damit der Hund auf Kommando den Biss in den Schutzarm beendet. Der gesamte Ablauf wird mechanisch eingeübt. Der Schutzdienst besteht aus dem finden im Versteck ( Revier) und dem verbellen des gefundenen Helfers, bis zur Flucht und den Angriff auf den Hund durch den Helfer mit zwei Schlägen mit den Softstock auf den Rücken des Hundes. In den VDH -Vereinen ist der Schutzdienst, zumindest bei den Gebrauchshunden, auch für die Zucht Pflicht. Zuchttauglichkeitsprüfung und Körung bestehen aus einen Schutzdienstteil. Dabei achtet man in der Regel sehr genau, dass der Hund selbstbewusst und unerschrocken vorgeht und dass er einen festen vollen Biss zeigt. Eine Zuchterlaubnis ohne bestandenen Schutzdienstteil gibt es in den VDH-Vereinen nicht. Im Gegenteil es wird darauf sehr großer Wert gelegt. Schutzdienstgegner werden natürlich nicht akzeptiert. Ohne bestandenen Schutzdienstteil gibt es keine Zuchterlaubnis. Ich persönlich sehe im Ablauf der Ausbildung keinen Unterschied zum zivilen Schutzdienst. Weitere unerwünschte Eigenschaften können ein stark ausgeprägter Jagd-Beutetrieb sein, die Neigung zum Raufen mit anderen Hunden und ein zumindest bei einigen Hunden aggressiven Verhaltens gegenüber Menschen. Diese Hunde sind dann wirklich nicht ungefährlich. Der Besitzer muss sehr verantwortungsbewusst sein, um seinen Hund sicher zu führen und er muss immer sehr gut aufpassen, dass keine Tiere oder Menschen von seinem Hund angegriffen werden. Hier wird keine Gefährlichkeit vermutet. Diese Hunde sind gefährlich. Mit sozialer Verträglichkeit hat so etwas natürlich nichts zu tun. Die Frage dazu, die sich jeder stellen sollte ist, warum werden in der heutigen Zeit noch flächendeckend in ganz Deutschland von jedem der es möchte, Schutzhunde ausgebildet. Wer braucht diese Hunde? Sicherlich besteht ein gewisser Bedarf aber jedem der es möchte und der einen VDH-Hundeplatz aufsucht, wird der Zugang und die Ausbildung seines Hundes im Schutzdienst ermöglicht. Auch darüber sollte man nachdenken und sich kritisch Auseinandersetzen. Warum kam es in der Vergangenheit dazu, dass sogenannte Listenhunde Menschen angegriffen haben? Zunächst muss die Frage der Verantwortlichkeit für einen Beißvorfall geklärt werden. Verantwortlich ist natürlich nicht der Hund sondern der menschliche Hundeführer. Leider wird bei der Verantwortlichkeit nicht selten etwas verwechselt. In der Vergangenheit kam es oft dazu, dass sich auch Menschen die kriminelle Energie besitzen, die das Eigentum und die Gesundheit von anderen Menschen nicht achten, die kein normales soziales zwischenmenschliches Verhalten haben, sich für Listenhunde interessierten und sich solche Hunde anschafften. Oftmals extra im Ausland „ scharfgemachte Hunde“ kauften. Leider kam es regelrecht in Mode, dass sich diese Menschen solche Hunde anschafften. Was passiert, wenn ein brutaler Mensch der keine Achtung vor der körperlichen Unversehrtheit von Menschen und Tieren hat, sich einen Hund anschafft? Der Hund wird schon sehr bald Verhaltensauffälligkeiten haben oder total verhaltensgestört sein. Außerdem können sich einige dieser Menschen kaum um sich selbst kümmern. Auf einen Hund passen sie bestimmt nicht auf. Wenn so ein Mensch mit seinem Hund unterwegs ist, muss eigentlich schon sehr schnell etwas passieren. Dieser Umstand hat aber nichts mit der Hunderasse zu tun. Gefährliche Menschen haben normale, harmlose Hunde zu gefährlichen Hunden gemacht. Nicht die Hunde sind gefährlich. Die Menschen sind es. Deshalb kam es auch zu den sehr bedauerlichen Beißvorfällen mit diesen Hunden. Anstatt alles genau zu prüfen wurden die Hunde zu „ Kampfhunde“ erklärt und es kam mit der gleichen Oberflächlichkeit, zu den Hundegesetzen. Im Hundegesetz Niedersachsens werden keine Listenhunde genannt und somit keine Rassen genannt, welche gefährlich sein sollen. Hier hat man sehr gründlich gearbeitet und man hat dementsprechende Gutachten und Untersuchungen zum Kampfhundthema beachtet. Was aber passiert in den Bundesländern wie Sachsen-Anhalt oder Thüringen und allen weiteren die in ihren Hundegesetzen sogenannte Listenhunde aufführen? Die Besitzer dieser Hunde müssen eine Sachkundeprüfung und einen Wesenstest mit ihren Hunden machen. Nicht jeder kann die etwa 1000,- Euro dafür aufbringen. Oftmals wird auch die Hundesteuer für diese Hunde erhöht. Sehr viele Hunde werden deshalb in Tierheimen untergebracht werden. Es handelt sich dabei nicht nur um junge Hunde, die man vielleicht noch vermitteln könnte auch alte Hunde, die nur noch eine geringe Lebenserwartung haben zählen zu ihnen. Natürlich wird den Besitzern dieser Hunde oftmals auch Leid zugefügt. Viele von diesen Leuten sind vielleicht arm aber deshalb nicht schlecht. Mancher von ihnen bekommt vielleicht nur eine geringe Rente und diesen Menschen wird der Hund einfach weggenommen. Wie oben in einer Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover von Prof. Dr. Hackbarth angegeben wurde „ Bullterrier sind freundliche Hunde, so friedlich wie „Golden Retriever“. Diese Hunde können auch eine sehr intensive Bindung an ihre Menschen haben und nicht die geringsten Anzeichen von einem gefährlichen Hund. Die an den Hundegesetzen beteiligten sollten besser auf Ratschläge der Experten beachten Als denen derer die eine bestimmte Lobby vertreten. Klaus Kaiser, Calbe, d. 06.09.2011 ******************************************************************** .*****.

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