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Kurtzbeschreibung der Hundekrankh.
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Dazu muss man wissen dass jeder Verein, eigentlich jeder, Ahnentafeln drucken kann. Das ist rechtlich legitim.
Natürlich muss der Inhalt immer der Wahrheit entsprechen. Falls dies nicht so ist, könnte der Straftatbestand des Betruges b.z.w. der Urkundenfälschung erfüllt sein. Zuständig für die Verfolgung von Straftaten ist die Staatsanwaltschaft und die Polizei.
Ahnentafeln die von Vereinen und Verbänden ausgestellt werden, sind auch Urkunden im juristischen Sinne. Bevor sie ausgestellt werden, muss der vom Rassehundeverein vorgegebene Ablauf gemäß der Zuchtordnung erfüllt sein. Rüde und Hündin müssen eine Zuchterlaubnis haben. Dazu müssen die erforderlichen Befunde für HD und weitere, je nach Rasse vorliegen. Der Hund muss eine Zuchttauglichkeitsprüfung abgelegt und bestanden haben. Wird eine Verpaarung vorgenommen, müssen Züchter und Deckrüdenbesitzer anwesend sein und es muss vom Deckrüdenbesitzer der Deckschein ausgefüllt werden und unterschrieben werden. Hat der Besitzer der Hündin einen eigenen Deckrüden und kann diesen auch für die gewünschte Verpaarung nach der Zuchtordnung einsetzen, muss mindestens ein Zeuge den Deckakt mit seiner Unterschrift auf den Deckschein bezeugen. Der Deckschein wird zum Zuchtbuchamt geschickt. Kommt es nach 63 Tagen zur Geburt der Welpen, hat der Züchter dies der Zuchtleistung und seinem zuständigen Zuchtwart oder Zuchtrichter zu melden. Innerhalb von fünf Tagen nach der Geburt muss sich der Zuchtwart/ Zuchtrichter die Welpen und die Mutterhündin ansehen. Der Zuchtwart muss den Wurfmeldeschein ausfüllen, unterschreiben und zum Zuchtbuchamt des Vereins schicken. In der vierten/ fünften Lebenswoche der Welpen erfolgt eine nochmalige Kontrolle des Zuchtwartes/ Zuchtrichters und schließlich ab der achten Lebenswochen kann die Abnahme der Welpen durch den Zuchtwart/ Zuchtrichter des Vereins erfolgen. Vor der Abnahme müssen die Welpen von einem Tierarzt geimpft, gechipt und untersucht sein. Der Tierarzt füllt dazu in der Regel ebenfalls ein Protokoll des Vereins aus. Der Wurfabnahmeschein des Zuchtwartes wird zum Zuchtbuchamt geschickt. Liegt alles erfoderliche vor, werden die Welpen in das Zuchtbuch des Vereins eingetragen und die Ahnentafeln werden vom Zuchtbuchamt des Vereins gedruckt, unterschrieben und an den Züchter geschickt. Der Züchter hat die Ahnentafeln an den jeweiligen Besitzer zu schicken/ zu übergeben.
Diese Vorgehensweise ist in allen mir bekannten Rassehundevereinen gleich. Also sowohl innerhalb des VDH, als auch in den VDH unabhängigen Rassehundevereinen. Irgendwelche Unregelmäßigkeiten oder ungesetzliche Handlungen konnte ich nirgends feststellen.
Hierzu muss angemerkt werden, dass der VDH und die ihm angeschlossenen Vereine nur Ahnentafeln von den eigenen Züchtern oder der FCI ( Weltverband) anerkennen. Ausgenommen sind der Kennelkulb in GB, der AKC in den USA und einige andere Nationalen Rassehundeverbände. Befindet sich ein Verein in Deutschland und ist nicht dem VDH angeschlossen, werden die Ahentafeln nicht anerkannt. Gleiches trifft natürlich auf Hunderassen und Vereine zu, welche von der FCI nicht anerkannte Hunderassen züchten.
Was passiert wenn ich Mitglied in einem VDH-Hundesportverein oder VDH-Rassehundezuchtverein werde und mein Hund hat eine " vom VDH nicht anerkannte Ahnentafel". ?
Dazu muss zunächst, für alle die es nicht wissen, erklärt werden, dass es in Deutschland eine Vielzahl von Hundesportvereinen und Rassehundezuchtverbänden gibt. In der Regel erkennen die sich untereinander auch an. Sie erkennen also auch die Ahnentafeln der anderen Rassehundezuchtverbände an. Ausnahme ist der größte Hundeverband in Deutschland, der Verband für das Deutsche Hundewesen - VDH -. Der VDH erkennt nur Ahnetafeln an, wenn der Verein der sie ausgestellt hat auch Mitglied im VDH, der FCI, des Brit. Kennelklub u.s.w. ist.
Jedenfalls in der Regel:
Wenn Sie nun einen Hund haben der keine vom " VDH anerkannte Ahnentafel" hat und in einen der VDH Hundesportvereine Hundesport betreiben möchten, ist dies zunächst kein Problem. Es kann allerdings zum Problem werden, wenn Sie dort mit Ihrem Hund eine Prüfung ( Begleithundprüfung oder VPG u.s.w) ablegen möchten. Sie brauchen dann zunächst eine Leistungsurkunde. In dieser Leistungsurkunde wird vom Leistungsrichter das Prüfungsergebnis eingetragen und unterschrieben. Zunächst muss aber die Leistungsurkunde über den örtlichen Vereinsvorstand bestellt werden. Auf der Leistungsurkunde wird der Name des Hundes, die Zuchtbuchnr., die Rasse u.s.w. eingetragen. Die Ortshundevereine wurden von ihren Dachverbänden, also zum Beispiel- DVG - /VDH und weitere, angewiesen, dazu wurden Listen der " Dissidenzvereinen" an die örtlichen Vereine verteilt, auf den Leistungsurkunden nicht die Rasse, nicht die Zuchtbuchnr., sondern lediglich den Vornamen des Hundes und bei Rasse - Mischling- einzutragen. Es gibt örtliche Hundesportvereine die diese Anweisung aus gutem Grund nicht befolgen. Vielleicht hat man ja rechtliche Bedenken oder man möchte kein Mitglied des örtlichen Vereins verlieren, was auch immer der Grund ist, auf jeden Fall befolgen nicht alle diese Anweisung. Wenn jetzt aber doch eine Leistungsurkunde für Ihren Hund ausgestellt wird und da steht Mischling drauf und nicht Dobermann oder Rottweiler obwohl jeder eindeutig sieht, dass ihr Hund ein reinrassiger Hund ist, besteht auf jeden Fall der begründete Verdacht, dass eine _ Falsche Urkunde- ausgestellt wird. Dazu muss angegeben wurden, dass Ahnentafeln von allen, auch den vom VDH nicht anerkannten Vereinen, natürlich rechtlich anerkannt sind. Sie sind rechtlich also genau so anerkannt, wie zum Beispiel VDH-Ahnentafeln. Eine Sonderstellung des VDH gibt es rechtlich gesehen nicht.
Was Sie in diesem Fall auch immer tun. Strafanzeige kann jeder erstatten oder etwa nicht? Wenn Sie dies nicht tun, gibt es auch Alternativen, dass sind Hundesportvereine die nicht dem VDH angeschlossen sind, zum Beispiel vom IRJGV, IRV oder den Vereinen der Hundefreunde. Dort sollte alles anders sein. Die Ahnentafel Ihres Hundes wird anerkannt und sie bekommen dort auch eine vollständige Leistungsurkunde.Eine Diskriminierung wird es nicht geben.
Was passiert, wenn ich einen Rassehund besitze, in einen VDH Rassehundeverein Mitglied werden möchte und dort züchten möchte und aber einen Hund mit vom VDH nicht anerkannter Ahnentafel besitze?
Das steht natürlich in der zur Zeit gültigen VDH-Zuchtordnung.
Zunächst muss der Hund nach dem Rassestandard beurteilt werden. Dies geschieht durch einen Zuchtrichter. Entspricht der Hund dem FCI- Rassestandard wird er in das Anhangregister eingetragen. Wenn der zuständige Rassehundeverein mit der Zucht einverstanden ist und dies auch in der Zuchtordnung des Vereins steht und die Zuchtauflagen erfüllt sind, kann mit Registerhunden gezüchtet werden. Den VDH- Rassehundevereinen wurde angewiesen die Original-Ahnentafel einzuziehen. Der Hund bekommt dafür eine Registrierbestätigung. Darauf stehen keine Ahnen mehr und nur der Vorname Ihres Hundes.
Wenn Sie diese vorgehensweise für rechtlch nicht in Ordnung halten, haben Sie natürlich alle rechtlichen Möglichkeiten und können diese auch nutzen.
Sie könnten Strafanzeige erstatten. Mitglieder des VDH haben keine Befugnisse nach der Strafprozessordnung. Die Beschlagnahme oder Einziehung von Gegenständen kann nur durch einen Richter der Deutschen Gerichte angeordnet werden. Außerdem ist es eine Straftat, wenn jemand sich Gegenstände ( Ahnentafel) rechtswidrig zueignet, obwohl kein Rechtsanspruch dafür besteht. Einen Rechtsanspruch haben die garantiert nicht.Es wird außerdem eine - Falsche Urkunde - ausgestellt auch diese Handlung könnte eine Straftat sein. Falls sie sich unsicher sind, können Sie auch einen Rechtsanwalt, der sich mit diesen Dingen auskennt aufsuchen und beauftragen.
Auf der Registerbescheinigung steht übrigens nur der Vorname des Hundes. Der zweite Name, auch Adelstitel genannt, wird nicht eingetragen. Die in der Originalahnentafel stehenden Vorfahren des Hundes werden nicht eingetragen. Eine Register-Ahnentafel gibt es nicht im VDH!
Wenn sie mit allem einverstanden sind und tatsächlich züchten dürfen, gibt es natürlich ein großes Problem. Für die Zucht ist es natürlich von Nutzen, dass man weiß wer die Vorfahren sind. Was sie für Befunde für Erbkrankheiten haben u.s.w. Das ist nicht möglich. Sie werden also gezwungen ein zusätzliches Risiko einzugehen. Beim Boxer ist zum Beispiel die Spondylose sehr verbreitet. Auch Herzfehler und Herzmuskelschwäche, HD u.s.w. sind möglich. Ich weiß aber gar nichts von den Vorfahren. Ich will aber keine Dorfhunde züchten. Spielt keine Rolle. Es gibt keine Ausnahmen.
Sie wollen das Risiko tragen und züchten?
Die Welpen erhalten erneut Register- Bescheinigungen, keine Ahnentafel. Die Welpen kommen in das Register II ( zweite Generation). Sollte aus diesem Wurf ein Hund später wieder in die Zucht kommen, erhalten auch diese Welpen wieder eine Register-Bescheinigung ( Register III). Der Verkauf der Welpen dürfte schwierig sein, denn ein Registerhund ist in den VDH-Vereinen soetwas wie B-Ware. Wenn sie zum Beispiel einen tollen Rüden besitzen, mit besten Gesundheitsbefunden, erstklassigem Wesen und Formwert, einfach einen sehr zuchtwervollen Hund, wird ihn trotzdem niemand als Deckrüden haben wollen, denn seine Nachkommen werden wieder in das Register eingetragen.
In einigen Rassehundevereinen, zum Beispiel im BK-München, hat man mit der Zuchtordnung und Ordnungen im Leistungswesen dafür gesorgt, dass man dort mit einem Registerhund gar nichts anfangen kann.
Will man die eigenen Züchter schützen?
Will man die wirtschaftlichen Interessen des Vereins schützen?
Will man seine Eitelkeit schützen?
Will man die wirtschaftlichen Interessen des VDH schützen?
Was auch immer, bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil.
Warum erkennt der VDH Rassehundevereine und Ahnentafeln nicht an?
Vom VDH wird darauf in der Regel geantwortet, " wie können die Ahnentafel nicht nachvollziehen und können nicht wissen ob die Angaben richtig sind."
Die VDH- Verantwortlichen haben natürlich das Recht Strafanzeige wegen Urkundenfälschung zu erstatten. Sie werden es aber kaum tun, weil gar kein begründeter Verdacht besteht.
Im Gegenteil in vielen Fällen können sie die Ahnenfolge sehr gut nachvollziehen, weil die in der Ahnentafel stehenden Vorfahren aus VDH-Zuchten stammen und auch sonst besteht kein vernüftigen Grund daran zu zweifeln, dass etwas nicht stimmt.
Warum werden eigentlich vom VDH Ahnentafeln aus Weißrussland, aus Vietnam, aus Peru u.s.w. anerkannt und von den deutschen, als Dissidenzvereine bezeichneten Vereine nicht?
Sind die Hunde aus Weißrussland oder Vietnam besser oder können die Ahnentafeln nachvollzogen werden? Ganz sicher nicht aber auf der Ahnentafel steht FCI, allerdings nicht immer!
Denn so mancher Hund soll doch tatsächlich voll anerkannt worden sein, obwohl er nicht das FCI-Logo auf der Ahnentafel hatte.
Woher kommt die Bezeichnung Dissidenz und Dissidenzverein? Mit ziemlicher Sicherheit aus den 1930-ziger Jahren. Zu den Zeiten des Nationalsozialismus in Deutschland gab es bis 1935 zwei große Hundeverbände, dass Reichshundekartell und die DC. Die zwangsweise Auflösung der DC durch staatliche Organe hatte politische Gründe. Züchter und Mitglieder der DC konnten sich dem Reichshundekartell anschließen. Die sich weigerten wurden - Dissidenz, Dissidenzvereine, Schwarzzüchter- u.s.w. genannt.
Wie verhält es sich nun mit den Rassehundezuchtvereinen, die mancher auch heute noch Dissidenzverein nennt?
Sie sind unabhängig vom VDH. Rechtlich anerkannt sind sie auf jeden Fall. Der VDH ist keine staatliche Einrichtung. Der VDH ist ein Verein. Ein sehr großer mit angeblich über 600000 Mitglieder.
Wenn Sie der Meinung sind, dass der VDH seine Macht mißbraucht. Keinen seriösen Wettbewerb zulässt. Sie als Hundefreund oder Verein damit Schaden zufügt, können Sie sich auch an das Bundeskartellamt, 2. Beschlussabteilung wenden.
In einem demokratischen Rechtsstaat hat jeder die Möglichkeit gegen Unrecht vorzugehen. Es wurden dazu Gesetze geschaffen. Die Aussichten auf Erfolg könnten gut sein. Mit der sogenannten Vereinsfreiheit kann man sich nicht immer herausreden.
Ahnentafeln sind Abstammungsnachweise. Über die Beschaffenheit eines Hundes sagen sie nichts aus. Es kommt immer auf den Hund an, nicht auf die Ahnentafel oder in welchem Zuchtbuch der Hund steht!
Was müssen Sie beachten,wenn Sie Ihren Hund ausstellen möchten?
Wenn Ihr Hund keine vom VDH anerkannte Ahnentafel besitzt, können sie ihn auf jeder Rassehundeausstellung außerhalb des VDH ausstellen. Auch im Ausland können Sie ihn ausstellen.
Wenn sie Ihren Hund auf VDH-Ausstellungen ausstellen möchten müssen Sie folgendes zuvor tun:
Sie müssen dem zuständigen Rassehundeverein des VDH, also bei einem Dobermann den Dobermannverein oder bei einem Boxer den Boxerklub-München/ Internationaler Boxerclub u.s.w. anschreiben oder mündlichen Kontakt aufnehmen und mitteilen, dass sie Ihren Hund vorstellen möchten, weil Sie ihn registrieren lassen möchten. Die VDH -Vereine sind zu einer Registrierung verpflichtet. Das hat das Bundeskartellamt bereits im Jahr 2002 gegen den VDH durchgesetzt.
Man wird Ihnen mitteilen wie und wann die Regstrierung durchgeführt wird. Natürlich kostet alles Geld. Die Gebühren sind unterschiedlich.
Ihr Hund erhält eine Registrierbescheinung nachdem der Formwert nach dem Rassestandard geprüft wurde. Die Ahnentafel des Hundes darf von den VDH-Verantwortlichen nicht eingezogen werden. Sie hat also in Ihrem Besitz zu bleiben. Auch diese Regelung hat das Bundeskartellamt gegen den VDH durchgesetzt.
Hierzu muss noch angemerkt werden, dass es in Deutschland nicht ungewöhnlich ist, dass sich Nutztierverbände, Pferdeclubs und Hundeclubs nicht gegenseitig anerkennen wollen. Immer geht es dabei um wirtschaftliche Interessen. Bereits vor etwa 13 Jahren hat das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen Rinderzuchtverbände geführt. Die wollten manchen Rinderzuchtverband, die Rinder, den Samen von Bullen u.s.w. nicht anerkennen. Diese Machenschaften wurden durch das Bundeskartellamt beendet. Bei den Pferden hat man es, soviel mir bekannt ist, untereinander geregelt. Die sollen sich jetzt anerkennen.
Bei den Rassehunden? Ein Verfahren wird vom Bundeskartellamt geführt. Weiteres kann dazu nicht angegeben werden.********************************************************************
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